Schülermonatskarte
Für alle in Ausbildung
Schülermonatskarten gibt's für alle Fahrgäste zwischen 6 und 14 Jahren und für Schüler, Azubis und Studenten ( Gemeinschaftstarif > Tarifbestimmungen Punkt 4.5.1). Wer 15 Jahre oder älter ist, muss seine Berechtigung nachweisen (z.B. mit Schülerausweis oder Bescheinigung der Lehranstalt).
Schülermonatskarten sind nicht übertragbar und gelten für den aufgedruckten Kalendermonat. Darüber hinaus am ersten Werktag des Folgemonats bis 12.00 Uhr. Schülermonatskarten werden für die Waben zwischen Wohnort und Schule bzw. Ausbildungsstätte ausgegeben.
Freizeit!
Ab 13:15 Uhr gelten Schülermonatskarten nicht nur in den eingetragenen Waben, sondern auch im DING-Gesamtnetz (ohne die Waben 211 bis 225 im htv); am Wochenende und in den Schulferien gilt diese Freizeit-Regelung mit Freifahrt im gesamten DING sogar den ganzen Tag.
Erhältlichkeit
Erhältlich an allen Fahrscheinautomaten, bei den Kunden-Centern und Fahrkartenausgaben sowie in Regionalbussen und Bussen in Biberach.
| Preisstufe | Schülermonatskarte |
|---|---|
| Stadtg. UL/NU | 38,50 € |
| BC/Riedl. | 28,50 € |
| 1 Wabe | 28,50 € |
| 2 Waben | 39,50 € |
| 3 Waben | 50,30 € |
| 4 Waben | 61,00 € |
| 5 Waben | 72,00 € |
| 6 Waben | 83,80 € |
| 7 Waben | 95,40 € |
| 8 Waben | 106,70 € |
| 9 Waben und mehr | 118,70 € |
| 10 Waben* | 129,90 € |
| 11 Waben und mehr* | 140,70 € |
*= gilt für Fahrten im Übergang zu htv, bodo und naldo
Regelung für die Nutzung der Septemberkarte im Monat August
Schüler, die ihre Schülermonatskarte über das Listenverfahren an den Schulen erhalten, können die Septemberkarte des neuen Schuljahres bereits im Monat August im Gesamtnetz (ohne die Waben 211 bis 225 - htv-Waben) nutzen. Dies gilt auch für alle anderen Schüler an allgemeinbildenden Schulen - sie können dazu eine Septemberkarte im Vorverkauf erwerben. Auszubildende können von dieser Regelung keinen Gebrauch machen.
Regelungen für ausländische Gastschüler
Ausländische Gastschüler können die Junior-Monatskarte erwerben. Für sie gilt die Karte auch an Schultagen vor 14:00 Uhr für die Fahrt vom Wohnort der Gasteltern zur Schule (nach 14 Uhr gelten die normalen Regelungen der Junior-Monatskarte).
Als Nachweis gibt es die "Bescheinigung der Lehranstalt", die von den organisierenden Lehrkräften bzw. Sekretariaten bei verschiedenen Vertriebsstellen ausgefüllt wird.
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