Schülermonatskarte
Information Beliebig viele Fahrten zwischen Wohnort und Schule bzw. Ausbildungsstätte während eines Kalendermonats.
 Hinweis Ausgabe an Schüler, Auszubildende, Studenten und Praktikanten; Ab 15 Jahre ist ein Schülerausweis, bzw. die Bescheinigung der Lehranstalt (mit Lichtbildausweis) als Nachweis erforderlich. Nicht übertragbar; nur mit Unterschrift gültig.
Geltungsdauer Regelung für die Freizeit: An Schultagen und beweglichen Ferientagen ab 13.15 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie in den offiziellen Schulferien (inkl. Rosenmontag und Faschingsdienstag) ganztags im Gesamtnetz (ohne Übergang zum htv) gültig.
 Mitnahme Handgepäck, Kinderwagen und 1 Hund kostenlos.
 Erhältlich In den Regionalbussen und Bussen der Stadtwerke Biberach, Fahrkartenausgaben, KundenCentern, Fahrausweisautomaten und Vorverkaufsstellen.
| Preisstufe |
Schülermonatskarte |
| Stadtg. UL/NU |
35,50 €
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| BC/Riedl. |
26,50 €
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| 1 Wabe |
26,50 €
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| 2 Waben |
36,50 €
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| 3 Waben |
46,50 €
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| 4 Waben |
56,00 €
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| 5 Waben |
66,50 €
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| 6 Waben |
77,50 €
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| 7 Waben |
88,50 €
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| 8 Waben |
99,00 €
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9 Waben und mehr |
110,00 €
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| 10 Waben* |
120,00 €
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11 Waben und mehr* |
129,50 €
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*= gilt für Fahrten im Übergang zu htv, bodo und naldo
Regelung für die Nutzung der Septemberkarte im Monat August
Schüler, die ihre Schülermonatskarte über das Listenverfahren an den Schulen erhalten, können die Septemberkarte des neuen Schuljahres bereits im Monat August im Gesamtnetz (ohne die Waben 211 bis 225 - htv-Waben) nutzen. Dies gilt auch für alle anderen Schüler an allgemeinbildenden Schulen - sie können dazu eine Septemberkarte im Vorverkauf erwerben.Auszubildende können von dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Ab 15 Jahre ist eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte Bestandteil des Fahrausweises und muss stets zusammen mit der Schülermonatskarte vorgezeigt werden.
Regelungen für Gastschüler
Auch Gastschüler können die Junior-Monatskarte erwerben. Für sie gilt die Karte auch an Schultagen vor 14:00 Uhr für die Fahrt vom Wohnort der Gasteltern zur Schule (nach 14 Uhr gelten die normalen Regelungen der Junior-Monatskarte).
Als Nachweis gibt es die "Bescheinigung der Lehranstalt", die von den organisierenden Lehrkräften bzw. Sekretariaten bei verschiedenen Vertriebsstellen ausgefüllt wird. Mehr Infos zum DING-Gemeinschaftstarif...
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