Anmeldung zur Gruppenfahrt
Die Anmeldung einer Gruppenfahrt kann aus zweierlei Gründen erforderlich werden:
Anmeldung aus Kapazitätsgründen
Weil die Beförderung nur mit vorhandenen Kapazitäten durchgeführt werden kann, besteht eine Pflicht zur Anmeldung von Gruppenfahrten. Diese Anmeldung hat zwar nicht die Funktion einer Platzreservierung, bietet aber die Gewähr, dass das Verkehrsunternehmen nach aktuellem Kenntnisstand die erforderlichen Kapazitäten anbieten kann:
- Bei Regionalbussen liegt die Grenze, ab der eine Anmeldung erfolgen muss, bei 10 Personen.
- Bei der Bahn und bei den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm (SWU Verkehr) liegt die Grenze bei 21 Personen.
Anmeldung bei Fahrt vor 8.30 Uhr
Auch wenn die Tageskarte Gruppe erst ab 8.30 Uhr gilt, können Gruppen ab 10 Personen vor dieser Sperrzeit die Fahrt antreten. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Verkehrsunternehmen eine schriftliche Anmeldung erhalten und diese bestätigen. Die Bestätigung muss bei der Fahrt vor 8.30 Uhr mitgeführt werden.
Hier finden Sie die Anmeldeformulare
Formular „Regionalbusse und SWU Verkehr“
(PDF-Dokument; bitte ausdrucken, ausfüllen und bis 2 Werktage vor Antritt der Fahrt an das Verkehrsunternehmen faxen – die Nummern finden Sie im Formular auf den Seiten 2 und 3)
Formular „Bahn“
(Word-Dokument, bitte ausfüllen und bis 7 Tage vor Antritt der Fahrt an die Bahn faxen oder mailen – die Fax-Nummer und Mail-Adresse finden Sie im oberen Bereich des Formulars)





