Die DING-Mobilitätsgarantie
Mit der DING-Mobilitätsgarantie sorgen wir dafür, dass Sie auch bei Fahrtausfällen und Verspätungen, die durch das Verkehrsunternehmen verschuldet werden, zuverlässig an Ihr Ziel kommen (Streikmaßnahmen sind Ereignisse, die nicht durch Verkehrsunternehmen verschuldet werden).
Als Inhaber eines Zeitfahrscheins (außer Ausbildungstarif) bzw. eines Schwerbehindertenausweises mit Fahrtberechtigung können Sie auf ein Taxi umsteigen und sich die Taxikosten im Nachhinein über DING erstatten lassen (max. 35 €).
Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Fahrziel um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen würden und keine andere geeignete Fahrmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.
Möchten Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen, schauen Sie sich bitte die genauen Erstattungsvoraussetzungen an (siehe PDF "Tarifbestimmungen Mobilitätsgarantie") und senden Sie das ausgefüllte Erstattungsformular (siehe PDF "Antragsformular Mobilitätsgarantie") zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung sowie einer Kopie Ihres Fahrscheins per Post an den Verkehrsverbund DING.





