Regelungen für Schwerbehinderte

Wer darf unentgeltlich fahren?

Eine unentgeltliche Beförderung im DING steht folgenden schwerbehinderten Menschen zu:

  • Erheblich Gehbehinderten G
  • Außergewöhnlich Gehbehinderten a G
  • Blinden Bl
  • Hilflosen H
  • Gehörlosen


Schwerbehindertenausweise haben einen grün/orangefarbenem Flächenaufdruck. Die unentgeltliche Beförderung ist nur mit zusätzlichem Beiblatt mit einer Wertmarke möglich, die beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden kann.

Wo darf unentgeltlich gefahren werden?

Die Broschüre "Informationen für behinderte Reisende" führt auf, in welchen Verkehrsmitteln und auf welchen Strecken eine unentgeltliche Beförderung möglich ist. Ein Verzeichnis der Verkehrsverbünde ist ebenfalls vorhanden.

Die kostenlose Broschüre wird von der DB AG herausgegeben und ist bei allen Verkaufsstellen der DB AG erhältlich.

Allgemeine Infos über Fahrtmöglichkeiten von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), auch in anderen Verbünden, finden Sie über das Projekt Mobilitätsportal (ehemals ÖPNV-Info, bzw. Behindertenprospekt).

 

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