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Regelungen für Schwerbehinderte
Wer darf unentgeltlich fahren?
Eine unentgeltliche Beförderung
im DING steht folgenden schwerbehinderten Menschen zu:
- Erheblich Gehbehinderten G
- Außergewöhnlich Gehbehinderten a G
- Blinden Bl
- Hilflosen H
- Gehörlosen.
Schwerbehindertenausweise haben einen
grün/orangefarbenem Flächenaufdruck. Die unentgeltliche Beförderung ist nur
mit zusätzlichem Beiblatt mit einer Wertmarke möglich, die beim zuständigen
Versorgungsamt beantragt werden kann.
Wo darf unentgeltlich
gefahren werden?Die Broschüre "Informationen für behinderte
Reisende" führt auf, in welchen Verkehrsmitteln und auf welchen Strecken eine
unentgeltliche Beförderung möglich ist. Ein Verzeichnis der Verkehrsverbünde ist
ebenfalls vorhanden.
Die kostenlose Broschüre wird von der DB AG
herausgegeben und ist bei allen Verkaufsstellen der DB AG
erhältlich.
Allgemeine Infos über Fahrtmöglichkeiten von
schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), auch in
anderen Verbünden, finden Sie über das Projekt Mobilitätsportal (ehemals
ÖPNV-Info, bzw. Behindertenprospekt).
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