Weiterhin verkehren keine Nachtbusse ab Ulm ZOB Ost (mit Abfahrt 00:30 Uhr oder später).
Die elektronische Fahrplanauskunft berücksichtigt nach Möglichkeit die aktuellen Fahrplan-Anpassungen sowie die Echtzeitdaten der einzelnen Fahrzeuge. Bitte informieren Sie sich tagesaktuell vor dem Fahrtantritt.
Allgemeine Regelungen zur Rücknahme von Schülermonatskarten im Listenverfahren
Aktuelle Info zur Rücknahme der Schülermonatskarten Februar 2021
Für die Rückgabe der Februar-Schülermonatskarten in den Schulsekretariaten gilt unverändert das aufgedruckte späteste Rückgabedatum (28.1.2021).
Sollte sich aber nach Ablauf dieser Frist herausstellen, dass im Februar doch Unterricht stattfindet, können die Schulsekretariate die bereits zurückgegebenen Fahrkarten wieder herausgeben.
Die Möglichkeit der erneuten Ausgabe von fristgemäß zurückgegebenen Schülermonatskarten besteht bis 10. Februar.
Aktuelle Info zur Rücknahme der Schülermonatskarten Januar 2021
Die Schülermonatskarten vom Januar können nach Ablauf der aufgedruckten Frist aufgrund der bestehenden Regelungen und Verfahrensabläufe nicht zurückgegeben werden. Dafür gibt es folgende Gründe:
Für die Durchführung des Schülerlistenverfahrens bestehen umfangreiche Verträge mit den Schulwegkostenträgern Stadt Ulm, Alb-Donau-Kreis und Landkreis Biberach; ebenso mit den einzelnen Verkehrsunternehmen. Gegenüber den Endkunden sind die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in den Tarifbestimmungen festgelegt, die der Bestellung und Ausgabe der Karten im Schülerlistenverfahren zu Grunde liegen.
Die Ausgabestellen RAB und DING sind an diese Bestimmungen und an die vertraglichen Regelungen mit den Schulwegkostenträgern und Verkehrsunternehmen gebunden. Kommt es dabei zu Abweichungen, die zu einem Nachteil eines auftraggebenden Unternehmens führen, entsteht Schadensersatzanspruch gegenüber der Ausgabestelle. Änderungen bei Rückgabe oder Abbuchung sind solche Abweichungen, die vor ihrer Umsetzung mit ca. 20 Vertragspartnern einvernehmlich und schriftlich geregelt werden müssten.
Die beiden Ausgabestellen haben daher im Moment keine andere Wahl, als Wünsche auf Fristverlängerung bei der Rückgabe der Schülermonatskarten abzulehnen und die Eigenanteile abzubuchen. Die Eingaben werden jedoch gesammelt und als Grundlage verwendet, um sich an das Land Baden-Württemberg zu wenden, das die Corona-Verordnung erlassen hat. Ziel ist es, eine Regelung zu erreichen, wie sie in der Phase der ersten Schulschließung schon gehandhabt wurde, als für die Monate Mai und Juni die Elternanteile nicht eingezogen und durch das Land Baden-Württemberg ersetzt wurden.
Regelungen zur Kündigung/Rückgabe von Jahreskarten
Fahrscheinverkauf durch Fahrer
Seit dem 27.4.2020 ist für Fahrgäste das Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase verpflichtend - in den Fahrzeugen aber auch an der Haltestelle. Achtung: Ab dem 18.1.2021 gilt für Fahrgäste im bayerischen Teil des DING-Gebiets (Kreis NU) die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske!
Bitte beherzigen Sie auch die folgenden Maßnahmen:
Allgemeine Hygienehinweise:
Weitere Informationen und wichtige Adressen