Für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg

Das Jobticket BW / D-TICKET Job LBV

Das Jobticket BW und das D-TICKET Job LBV für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg sind rabattierte Abonnements, die vom Land Baden Württemberg bezuschusst werden. Als Beschäftigte*r des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg) können Sie diese erbitten. Der Zuschuss beträgt monatlich 25 Euro und wird mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Weitere Informationen bezüglich des Zuschusses finden Sie unter https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.
 

FAQ rund um das Jobticket BW / D-TICKET Job LBV

 

 

Wie ist die tarifliche Ausgestaltung des JobTicket BW / D-TICKET Job LBV?


Das Jobticket BW im DING und das D-TICKET Job LBV sind Ihre persönlichen Abonnements. Das Jobticket BW ist 12 Monate gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird.Bei vorzeitiger Kündigung oder Rückgabe werden die Differenzbeträge zur Monatskarte nachberechnet, wenn das Vertragsverhältnis nicht seit mindestens einem Jahr besteht.  Das D-TICKET Job LBV ist ein monatlich kündbares Abonnement.

 


Was kosten die Jobtickets BW im DING?


Das Jobticket BW kostet 10% weniger als eine Jahreskarte im Abonnement der jeweiligen Preisstufe. Die aktuell gültigen Preise einer Jahreskarte im Abonnement können Sie mit dem Preisrechner ermitteln. Im Rahmen der Bestellung wird Ihnen der rabattierte Preis angezeigt.

 

Die monatlichen Beträge für das Jobticket BW werden von der Ausgabestelle direkt bei Ihnen abgebucht, der Zuschuss des Landes wird mit dem Gehalt bzw. laufenden Bezügen ausgezahlt. Gleiches gilt für das D-TICKET Job LBV, der Preis des regulären D-TICKET liegt derzeit bei 49,- EUR und verringert sich um Rabattierung, die aufgrund der Jobticketvereinbarungen vereinbart werden. 


Die Stadt Biberach bezuschusst das Jobticket BW für ihre Bürger zusätzlich mit bis zu 20 Euro/Monat. Damit wird das Jobticket für Fahrten innerhalb von Biberach oder von den Ortsteilen Mettenberg, Rißegg, Rindenmoos und Winterreute kostenlos. Für Fahrten weiter entfernter Ortsteile bleibt ein Eigenanteil von unter drei Euro pro Monat übrig. Weitere Einzelheiten können Sie unter dem Link www.swbc.de/Zuschussantrag nachlesen. 

 


Wie kann ich das Jobticket BW oder das D-TICKET Job LBV erwerben?


Die Bestellung erfolgt über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) https://lbv.landbw.de/kundenportal. Sie muss bis zum 15. des Vormonats des ersten Gültigkeitstages erfolgen. Zum Anmelden wird Ihre Personalnummer benötigt. Der Zuschuss wird automatisch mit der Bestellung bzw. mit Zustandekommen des Vertrags beantragt. Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Gewährung des Zuschusses durch das LBV ggf. erst im Folgemonat erfolgen kann (rückwirkend).

 

 

Wie erfolgt der Wechsel von einer DING-Jahreskarte / Profiticket auf ein Jobticket?


Für das Jobticket BW ist in jedem Fall eine Neubestellung unter https://lbv.landbw.de/kundenportal notwendig. Da das Jobticket BW von den Stadtwerken Ulm und der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee ausgegeben wird, müssen die bisherigen Jahreskarten an die bisherige Ausgabestelle zurückgesandt bzw. vor Ort zurückgegeben werden. Für bisherige Jahreskarten- /Profiticket-Nutzer entstehen keine finanziellen Nachteile, eine Nachberechnung der Differenzbeträge zur Monatskarte wie bei vorzeitiger Kündigung oder Rückgabe findet nicht statt.

 

Als Inhaber einer Jahreskarte im Abonnement senden Sie spätestens bis zum 15. des Vormonats des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets Ihre verbliebenen Monatsabschnitte sowie eine Kopie des Jobtickets BW an die Ausgabestelle Ihrer bisherigen Abo-Jahreskarte. Das bisherige Abonnement ist damit gekündigt, ggf. für den Monat erfolgte Abbuchungen werden auf das vorliegende Konto erstattet. Die Rücksendeadressen der beiden Ausgabestellen sind: KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm und Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm.

 

Als Inhaber einer Jahreskarte mit Einmalzahlung geben Sie diese bis spätestens bis zum 5. des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets bei der Ausgabestelle ab, wo Sie die Jahreskarte erworben haben. Vor Ort wird der nicht genutzte Anteil des Jahreskartenpreises erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat). Zeigen Sie dabei Ihr Jobticket BW vor.


Hinweise:

  • Bei der SWU erworbene Jahreskarten mit Einmalzahlung können bereits vor Gültigkeitsbeginn des Jobtickets zurückgegeben werden, über die verbliebene Laufzeit wird ein gesonderter Fahrschein ausgestellt.

 

 

 

  • Bei der RAB erworbene Jahreskarten mit Einmalzahlung können unter Angabe der Kontodaten, auf welche die anteilige Erstattung des Jahreskartenpreises erfolgen soll, an folgende Adresse gesendet werden: DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm

Inhaber eines Profitickets geben dieses bis zum 5. des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets der Ausgabestelle KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm ab. Der nicht genutzte Anteil des Profiticketpreises wird über die Firma/Institution erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat).

 

 

Wann erhalte ich mein Jobticket BW?

 

Sie erhalten das Jobticket BW vor dem ersten Geltungstag per Post nach Hause zugesandt.

 

 

Was muss ich bei Fahrten durch mehrere Verkehrsverbünde beachten?

 

Sie können das Jobticket BW für mehrere Verkehrsverbünde erwerben. Der Zuschuss wird jedoch nur für ein Jobticket BW ausbezahlt. Die Prüfung erfolgt durch das LBV.


Kann ich weitere Personen mit dem Jobticket BW mitnehmen?


An Samstagen, Sonn- und Feiertagen können Sie mit Ihrem Jobticket BW bis zu vier weitere Personen kostenfrei mitnehmen.