Die Corona-Verordnungen Bayern und Baden-Württemberg wurden verlängert - dementsprechend gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske nach geltender Landesverordnung weiter.
Am Sonntag, 3.4.2022, treten diese Regelungen zur Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr in Kraft:
Regelungen für Baden-Württemberg (auf Basis Corona-VO)
Regelungen für Bayern (auf Basis Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
Grundsätzlich gilt
Die 3G-Regelung für Fahrgäste in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs ist seit 20.3.2022 aufgehoben.
Es gelten die Corona-VO Absonderung Baden-Württemberg und die Fachempfehlungen des Robert Koch-Instituts bzw. der KRINKO:
Eine Beförderung von (wissentlich) mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im ÖPNV ist ausgeschlossen. Eine Beförderung an den Absonderungsort (i. d. R. nach Hause) ist nur im privaten PkW oder - wenn dieser nicht vorhanden - mit einem (qualifizierten) Isolationstransport mit entsprechendem Personal in persönlicher Schutzausrüstung und entsprechender anschließender Reinigung des Fahrzeugs möglich.
Die DING-Beförderungsbedingungen §3 Abs. (1) sehen einen Ausschluss für Personen mit ansteckenden Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz vor, soweit die Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen ist.
Bitte beherzigen Sie auch die folgenden Maßnahmen:
Allgemeine Hygienehinweise:
Weitere Informationen und wichtige Adressen