Für schlaue Köpfe in Ausbildung

DING Schülermonatskarte

Einsteigen, und fertig: Die Schülermonatskarte berechtigt dich zu zu beliebig viele Fahrten zwischen deinem Wohnort und deiner Schule bzw. deines Ausbildungsplatzes.


Sie ist erhältlich für Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst ab 15 Jahre. Dafür ist ein schriftlicher Nachweis erforderlich. Wenn Sie sich für das Jugendticket Baden-Württemberg interessieren, finden Sie alle relevanten Infos (auch zum Wechsel) hier

 

Preisstufe Preis
Ulm/Neu-Ulm

51,60

Biberach/Riedlingen 38,50
1 Wabe

38,50

2 Waben 53,10
3 Waben 67,50
4 Waben 82,20
5 Waben 96,90
6 Waben 112,00
7 Waben 127,20
8 Waben 142,40
9 Waben 157,60
10 Waben* 173,10
11 Waben* 188,80

 

*Für Fahrten im Übergang zu bodo, naldo, VVS und htv


 

 

 

Ausgabe

  • in Regionalbussen, Bussen der SWBC, an Fahrscheinautomaten, an Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, an DB-Fahrkartenschaltern
  • für Schüler im Listenverfahren: Online-Portal (siehe unten)
  • Tipp: die Schülermonatskarte ist noch bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats gültig  - d.h. sie muss bei der ersten Fahrt im neuen Monat nicht gleich morgens gekauft werden

 

Weitere Regelungen

  • Kontrolle: auf Verlangen Berechtigung nachweisen (Bescheinigung der Ausbildungsstätte/des Ausbildenden, bzw. Träger des Dienstes)
  • Ersatz: wird bei Verlust nicht ersetzt
  • Übertragbarkeit: persönlich, nicht übertragbar
  • Mitnahme: Handgepäck, Kinderwagen, Hunde kostenlos   

 

Freifahrt in der Freizeit

An Schultagen ab 13:15 Uhr, am Wochenende und in den Schulferien ganztags gilt die Schülermonatskarte als Fahrschein für das gesamte DING-Gebiet (ohne htv-Waben) 

Listenverfahren

Schüler an allgemeinbildenden Schulen können ihre Schülermonatskarte über das Listenverfahren an den Schulen bestellen. Es gelten folgende besondere Regelungen:

  • Abhanden gekommende Schülermonatskarten können gegen eine Gebühr von 10 Euro ersetzt werden; gehen mehr als eine Karte verloren, beträgt die Gebühr 20 Euro. Ansprechpartner sind die jeweiligen Schulsekretariate.
  • Die Septemberkarte des neuen Schuljahres kann bereits im Monat August im DING-Gesamtnetz (ohne die Waben 211 bis 225 - htv-Waben) genutzt werden. Studenten, Auszubildende und Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahres sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
    HINWEIS: Die Regelung gilt ausschließlich im DING-Gebiet. 
     

Online-Portal

Schüler aus dem baden-württembergischen Teil von DING mit Erstattungsanspruch nach Satzung der Kreise Alb-Donau, Biberach und der Stadt Ulm, können für die Bestellung ab dem Schuljahr 2018/19 über das neue Schülermonatskarten-Portal bestellen. 

Bescheinigung der Lehranstalt