Wenig Aufwand – viele Vorteile

DING Jobticket

HIER WIRD GEBAUT. Mit der neuen Homepage, die es seit dem 25.04.2023 gibt - werden wir auch das Jobticket überarbeiten. Wir befinden uns in den letzten Zügen und bitten noch um etwas Geduld. 

Das DING Jobticket ist die persönliche Jahreskarte im Abo für Mitarbeitende und Beamte mit 5% Rabatt. Gibt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von min. 10 Euro/Monat, erhalten Sie 10% Rabatt.
 

Voraussetzung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Mindestbestellmenge von 20 Tickets.
 

Sie selbst bestellen und bezahlen im Online-Portal.

So geht’s:

  1. Ihre Firma oder Behörde schließt mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm (SWU) oder der Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) eine Rahmenvereinbarung ab.
     
  2. Ihre Firma oder Institution bescheinigt Ihnen die Betriebszugehörigkeit.
     
  3. Sie bestellen im Online-Portal das Jobticket (gegen Vorlage Ihrer Betriebszugehörigkeit).
     
  4. Ihre Firma oder Behörde bestätigt jährlich die Betriebszugehörigkeit aller Jobticket-Nutzer.
     
  5. Sie erhalten Ihr Jobticket rechtzeitig vor dem ersten Geltungstag per Post nach Hause geschickt
Unser Tipp: Als Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg erhalten Sie das Jobticket mit einem Rabatt von 10% und einem monatlichen Zuschuss i.H.v. 25,- €. 

Wie erfolgt der Wechsel von einer DING-Jahreskarte / Profiticket auf das Jobticket?

 

Für das Jobticket müssen Sie eine Neubestellung veranlassen. Da das Jobticket entweder von den Stadtwerken Ulm (SWU) oder der Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) ausgegeben wird, müssen Sie Ihre bisherige Jahreskarte an Ihre zuständige Ausgabestelle zurückgesandt bzw. zurückgegeben werden. Ihnen entstehen dabei keine finanziellen Nachteile. Eine Nachberechnung der Differenzbeträge zur Monatskarte findet nicht statt.

Als Inhaber einer Jahreskarte im Abonnement senden Sie bitte spätestens bis zum 15. des Vormonats des ersten Gültigkeitsmonats Ihres Jobtickets alle verbliebenen Monatsabschnitte sowie eine Kopie des Jobtickets an die Ausgabestelle Ihrer bisherigen Abo-Jahreskarte. Das bisherige Abonnement ist damit gekündigt, ggf. für den Monat erfolgte Abbuchungen werden auf Ihr bekanntes Konto erstattet. Die Rücksendeadressen der beiden Ausgabestellen sind: KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm und Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm.

Als Inhaber einer Jahreskarte mit Einmalzahlung geben Sie diese spätestens bis zum 5. des ersten Gültigkeitsmonats Ihres Jobtickets bei der Ausgabestelle ab, wo sie die Jahreskarte erworben haben. Dort wird Ihnen der nicht genutzte Anteil des Jahreskartenpreises erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat). Bitte Ihr gültiges vorzeigen.

 

 

 

Bitte beachten Sie:

  • Bei der SWU erworbene Jahreskarten mit Einmalzahlung können Sie bereits vor Gültigkeitsbeginn des Jobtickets zurückgeben, über die verbliebene Laufzeit wird Ihnen ein gesonderter Fahrschein ausgestellt.
     
  • Bei der RAB erworbene Jahreskarten mit Einmalzahlung können unter Angabe Ihrer Kontodaten, auf welche die anteilige Erstattung des Jahreskartenpreises erfolgen soll, an folgende Adresse gesendet werden: Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm
     
  • Als Inhaber eines Profitickets geben Sie dieses spätestens bis zum 5. des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets der Ausgabestelle KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm, ab. Der nicht genutzte Anteil des Profiticketpreises wird über Ihre Firma/Institution erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat).