Wenig Aufwand – viele Vorteile

DING Jobticket / D-TICKET Job

Bei DING bieten wir Dir zwei Varianten des Jobtickets an: das klassische DING Jobticket und das überregionale Deutschlandticket als D-TICKET Job.

 

Das DING Jobticket ist Dein Schlüssel zur Mobilität in der Region – als persönliches Jahresabo sicherst Du Dir damit 5% Rabatt. Wenn Dein Arbeitgeber mindestens 10 Euro pro Monat dazugibt, erhöht sich Dein Rabatt auf 10%. Perfekt, um entspannt und günstig zur Arbeit zu kommen.

 

Das D-TICKET Job erweitert Deinen Radius: Mit ihm bist Du deutschlandweit im Regionalverkehr unterwegs – ebenfalls mit einem persönlichen Jahresabo und einer Ermäßigung, die bei mindestens 5% beginnt und – je nach Arbeitgeberzuschuss – bis zu 100% erreichen kann!

 

Beide Tickets setzen voraus, dass Dein Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung mit uns eingeht. Für das DING Jobticket ist zudem eine Mindestbestellung von 20 Tickets erforderlich.

 

Die Bestellung und die Bezahlung Deines Tickets erfolgen bequem durch Dich selbst im Online-Portal der Ausgabestellen SWU oder RAB.

SO GEHT’S:

Rahmenvereinbarung

Dein Unternehmen schließt mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm (SWU) oder der Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) eine Rahmenvereinbarung ab.

Betriebszugehörigkeit

Deine Firma bestätigt Dir schriftlich die Betriebszugehörigkeit.

Bestellung

Mit dieser Bestätigung gehst Du ins Online-Portal der SWU oder RAB und bestellst Dein Jobticket.

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Jährliche Bestätigung

Dein Arbeitgeber bestätigt jedes Jahr erneut die Betriebszugehörigkeit aller Jobticket-Nutzer.

Ticketzustellung

Dein Jobticket erhältst Du pünktlich per Post, bevor es gültig wird. Das D-TICKET Job landet jeden Monat rechtzeitig in Deinem E-Mail-Postfach.

Tipp für Landesbedienstete

Als MitarbeiterIn des Landes Baden-Württemberg kannst Du sogar ein noch günstigeres D-TICKET Job erhalten. Mehr Infos dazu findest Du hier.

Wie erfolgt der Wechsel von einer DING-Jahreskarte / Profiticket auf das Jobticket?

 

Für das Jobticket musst Du eine Neubestellung veranlassen. Da das Jobticket entweder von den Stadtwerken Ulm (SWU) oder der Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) ausgegeben wird, musst Du Deine bisherige Jahreskarte an Deine zuständige Ausgabestelle zurückschicken bzw. zurückgeben. Dir entstehen dabei keine finanziellen Nachteile. Eine Nachberechnung der Differenzbeträge zur Monatskarte findet nicht statt.

 

Als Inhaber einer Jahreskarte im Abonnement schickst Du bitte spätestens bis zum 15. des Vormonats des ersten Gültigkeitsmonats Deines Jobtickets alle verbliebenen Monatsabschnitte sowie eine Kopie des Jobtickets an die Ausgabestelle Deiner bisherigen Abo-Jahreskarte. Das bisherige Abonnement ist damit gekündigt, ggf. für den Monat erfolgte Abbuchungen werden auf Dein bekanntes Konto erstattet. Die Rücksendeadressen der beiden Ausgabestellen sind: KundenCenter SWU traffiti, Ulmer Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 8, Ladenfläche 2) 89073 Ulm und Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm.

 

Als Inhaber einer Jahreskarte mit Einmalzahlung gibst Du diese spätestens bis zum 5. des ersten Gültigkeitsmonats Deines Jobtickets bei der Ausgabestelle ab, wo Du die Jahreskarte erworben hast. Dort wird Dir der nicht genutzte Anteil des Jahreskartenpreises erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat).

 

Bitte beachte:

  • Bei der SWU erworbene Jahreskarten mit Einmalzahlung kannst Du bereits vor Gültigkeitsbeginn des Jobtickets zurückgeben, über die verbliebene Laufzeit wird Dir ein gesonderter Fahrschein ausgestellt.
     
  • Bei der RAB erworbene Jahreskarten mit Einmalzahlung kannst Du unter Angabe Deiner Kontodaten, auf welche die anteilige Erstattung des Jahreskartenpreises erfolgen soll, an folgende Adresse senden: Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm

  • Als Inhaber eines Profitickets geben Sie dieses spätestens bis zum 5. des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets der Ausgabestelle KundenCenter SWU traffiti, Ulmer Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 8, Ladenfläche 2), 89073 Ulm, ab. Der nicht genutzte Anteil des Profiticketpreises wird über Deine Firma/Institution erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat).

Für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg

Das Jobticket BW / D-TICKET Job LBV

Das Jobticket BW und das D-TICKET Job LBV für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg sind rabattierte Abonnements, die vom Land Baden-Württemberg bezuschusst werden. Als Beschäftigte*r des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg) kannst Du diese erbitten. Der Zuschuss beträgt monatlich 25 Euro und wird mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Weitere Informationen bezüglich des Zuschusses findest Du unter https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.

FAQ rund um das Jobticket BW / D-TICKET Job LBV

 

 

Wie ist die tarifliche Ausgestaltung des JobTicket BW / D-TICKET Job LBV?


Das Jobticket BW im DING und das D-TICKET Job LBV sind Deine persönlichen Abonnements. Das Jobticket BW ist 12 Monate gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Bei vorzeitiger Kündigung oder Rückgabe werden die Differenzbeträge zur Monatskarte nachberechnet, wenn das Vertragsverhältnis nicht seit mindestens einem Jahr besteht.  Das D-TICKET Job LBV ist ein monatlich kündbares Abonnement.

 


Was kosten die Jobtickets BW im DING?


Das Jobticket BW kostet 10% weniger als eine Jahreskarte im Abonnement der jeweiligen Preisstufe. Die aktuell gültigen Preise einer Jahreskarte im Abonnement kannst Du mit dem Preisrechner ermitteln. Im Rahmen der Bestellung wird Ihnen der rabattierte Preis angezeigt.

 

Die monatlichen Beträge für das Jobticket BW werden von der Ausgabestelle direkt bei Ihnen abgebucht, der Zuschuss des Landes wird mit dem Gehalt bzw. laufenden Bezügen ausgezahlt. Gleiches gilt für das D-TICKET Job LBV, der Preis des regulären D-TICKET liegt derzeit bei 49,- EUR und verringert sich um Rabattierung, die aufgrund der Jobticketvereinbarungen vereinbart werden. 


Die Stadt Biberach bezuschusst das Jobticket BW für ihre Bürger zusätzlich mit bis zu 20 Euro/Monat. Damit wird das Jobticket für Fahrten innerhalb von Biberach oder von den Ortsteilen Mettenberg, Rißegg, Rindenmoos und Winterreute kostenlos. Für Fahrten weiter entfernter Ortsteile bleibt ein Eigenanteil von unter drei Euro pro Monat übrig. Weitere Einzelheiten kannst Du unter dem Link www.swbc.de/Zuschussantrag nachlesen. 

 


Wie kann ich das Jobticket BW oder das D-TICKET Job LBV erwerben?


Die Bestellung erfolgt über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) https://lbv.landbw.de/kundenportal. Sie muss bis zum 15. des Vormonats des ersten Gültigkeitstages erfolgen. Zum Anmelden wird Deine Personalnummer benötigt. Der Zuschuss wird automatisch mit der Bestellung bzw. mit Zustandekommen des Vertrags beantragt. Bitte beachte, dass die erstmalige Gewährung des Zuschusses durch das LBV ggf. erst im Folgemonat erfolgen kann (rückwirkend).

 

 

Wie erfolgt der Wechsel von einer DING-Jahreskarte / Profiticket auf ein Jobticket?


Für das Jobticket BW ist in jedem Fall eine Neubestellung unter https://lbv.landbw.de/kundenportal notwendig. Da das Jobticket BW von den Stadtwerken Ulm und der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee ausgegeben wird, müssen die bisherigen Jahreskarten an die bisherige Ausgabestelle zurückgesandt bzw. vor Ort zurückgegeben werden. Für bisherige Jahreskarten- /Profiticket-Nutzer entstehen keine finanziellen Nachteile, eine Nachberechnung der Differenzbeträge zur Monatskarte wie bei vorzeitiger Kündigung oder Rückgabe findet nicht statt.

 

Als Inhaber einer Jahreskarte im Abonnement sende spätestens bis zum 15. des Vormonats des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets Deine verbliebenen Monatsabschnitte sowie eine Kopie des Jobtickets BW an die Ausgabestelle Deiner bisherigen Abo-Jahreskarte. Das bisherige Abonnement ist damit gekündigt, ggf. für den Monat erfolgte Abbuchungen werden auf das vorliegende Konto erstattet. Die Rücksendeadressen der beiden Ausgabestellen sind: KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm und Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm.

 

Als Inhaber einer Jahreskarte mit Einmalzahlung gibst Du diese bis spätestens bis zum 5. des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets bei der Ausgabestelle ab, wo Du die Jahreskarte erworben hast. Vor Ort wird der nicht genutzte Anteil des Jahreskartenpreises erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat). Zeige dabei Dein Jobticket BW vor.