Schülermonatskarten im Listenverfahren

Für den baden-württembergischen Teil von DING

Schüler, die einen Erstattungsanspruch nach der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Alb-Donau-Kreises, des Landkreises Biberach und der Stadt Ulm haben, können ihre Schülermonatskarten online über www.ding.eu/smk bestellen.

  • Dabei wird eine Schülermonatskarte zum tariflichen Preis bestellt. Gleichzeitig wird ein Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten gemäß der jeweiligen Satzung gestellt. Im Rahmen der Bestellung wird nur der tarifliche Preis angezeigt.
  • Vom Konto wird jedoch nur der Schüleranteil abgebucht; dieser Anteil ist abhängig von der Kostenerstattung oder Bezuschussung durch den Schulwegkostenträger gemäß der geltenden Satzung.
  • Im Rahmen der Bestellung der Schülermonatskarte kann auch der Antrag zur Befreiung vom Eigenanteil als drittes Kind erfolgen (im Schritt 3 von 4). Wiederholungsanträge können ab Ende Mai ebenfalls über www.ding.eu/smk gestellt werden.

 Weitere Informationen zur Nutzung der DING-Schülermonatskarte...

Wichtige Fragen zu Deiner Schülermonatskarte

Rückgabe, Verlust oder Zerstörung?

... wende Dich an Dein Schulsekretariat!

Ändererung der Bankverbindung, des Wohnorts bzw. der Fahrtstrecke?

... wende Dich an Dein Schulsekretariat oder an Deine Ausgabestelle Deiner Schülermonatskarte (ob DING oder die RAB für Dich zuständig ist, verrät Euch der Aufdruck auf Eurer Schülermonatskarte, siehe unten) 

  • Verkehrsverbund DING | Verbundbüro Biberach | Bahnhofstr. 10 |88400 Biberach | smk@ding.eu | 07351 1580 45

Zuschuss, bzw. Eigenanteil?

... wende Dich an Dein Schulsekretariat oder den Schulwegkostenträger:

  • Stadt Ulm | Abt. Bildung und Sport | 0731 161-6808
  • Landratsamt Alb-Donau-Kreis | 0731 185-1522
  • Landratsamt Biberach | 07351 52-6414