Vorgehensweise
Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg erhalten das Jobticket mit einem Rabatt von 10% und einem monatlichen Zuschuss i.H.v. 25,- €. Mehr Infos...
Wie erfolgt der Wechsel von einer DING-Jahreskarte / Profiticket auf das Jobticket?
Für das Jobticket ist in jedem Fall eine Neubestellung notwendig. Da das Jobticket entweder von den Stadtwerken Ulm (SWU) oder der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) ausgegeben wird, müssen die bisherigen Jahreskarten an die bisherige Ausgabestelle zurückgesandt bzw. vor Ort zurückgegeben werden. Für bisherige Jahreskarten- /Profiticket-Nutzer entstehen keine finanziellen Nachteile, eine Nachberechnung der Differenzbeträge zur Monatskarte wie bei vorzeitiger Kündigung oder Rückgabe findet nicht statt.
Inhaber einer Jahreskarte im Abonnement senden baldmöglichst, spätestens bis zum 15ten des Vormonats des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets ihre verbliebenen Monatsabschnitte sowie eine Kopie des Jobtickets an die Ausgabestelle ihrer bisherigen Abo-Jahreskarte. Das bisherige Abonnement ist damit gekündigt, ggf. für den Monat erfolgte Abbuchungen werden auf das vorliegende Konto erstattet. Die Rücksendeadressen der beiden Ausgabestellen sind: KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm und DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm.
Inhaber einer Jahreskarte mit Einmalzahlung geben diese baldmöglichst, spätestens bis zum 5ten des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets bei der Ausgabestelle ab, wo sie die Jahreskarte erworben haben. Vor Ort wird der nicht genutzte Anteil des Jahreskartenpreises erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat). Das gültige Jobticket ist dabei vorzuzeigen.
Hinweise:
Inhaber eines Profitickets geben dieses baldmöglichst, spätestens bis zum 5ten des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets der Ausgabestelle KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm ab. Der nicht genutzte Anteil des Profiticketpreises wird über die Firma/Institution erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat).
Wann erhält der Besteller sein Jobticket?
Besteller erhalten ihr Jobticket rechtzeitig vor dem ersten Geltungstag per Post nach Hause zugesandt.