Jugendticket Baden-Württemberg

JugendticketBW: Das ganze Land für 365 Euro im Jahr

Im März 2023 geht's los: Das JugendticketBW kommt. Junge Leute können damit im ganzen Land Baden-Württemberg mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren. Kostenpunkt: 365 Euro im Jahr.

Nachfolgend haben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt. 

For information in English please scroll to the bottom of the page.

 

 

 


Jugendticket Baden-Württemberg: FAQ

Wer bekommt das JugendticketBW?

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre*
  • Schüler, Studierende, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahre**
  • Voraussetzung ist jeweils: Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg.


Was kostet es? 

  • Grundsätzlich: 365 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird in zwölf Monatsbeiträgen à 30,42 Euro abgebucht. 


Soll ich wechseln?

Ja. Das Jugendticket Baden-Württemberg lohnt sich in den allermeisten Fällen, da der Jahrespreis für Schülertickets, die über das Schülerlistenverfahren bezogen werden, den Jahrespreis des Jugendtickets (365,- Euro) übersteigt. Diese Differenz muss zusätzlich bezahlt werden, auch wenn z.B. Grund- und Sonderschüler eigentlich von der Zuzahlung befreit sind. Ein Beispiel: Kostet das Schülerticket 423,50 Euro im Jahr (38,50 Euro im Monat bei Zahlung über elf Monate) und erhalten die Kinder die Schulwegkosten von ihrer Gebietskörperschaft erstattet, erstatten diese zukünftig lediglich die Kosten für das Jugendticket (365,- Euro im Jahr bzw. 30,42 Euro im Monat). Der Aufpreis auf das Schülerticket (hier: 58,50 Euro im Jahr) muss von den Eltern bezahlt werden. Mit dem Jugendticket fahren die Kinder also genauso lang und günstiger! 


Wo und wie bekomme ich das JugendticketBW?

  • Schülerinnen und Schüler, die in Baden-Württemberg wohnen und in Ulm (Ausnahme: Valckenburgschule) zur Schule gehen, erhalten das Ticket über die Stadtwerke UlmZur Bestellung sind Wohnort- und Altersnachweis (z.B. Personalausweis) notwendig.

  • Schülerinnen und Schüler, die in Baden-Württemberg wohnen, und im Alb-Donau-Kreis (auch Valckenburgschule), im Landkreis Biberach oder im bayerischen DING-Gebiet zur Schule gehen, erhalten das Ticket bei ihrem bisherigen Vertragspartner (DING oder RAB).

  • Schülerinnen und Schüler, die in Geislingen zur Schule gehen, bestellen das Jugendticket über den Verkehrsverbund Stuttgart, in dessen Verbundgebiet Geislingen liegt. 

  • Achtung: Alle, die das Jugendticket Baden-Württemberg neu bestellen, also zuvor keine Schülermonatskarte hatten, oder ihr Azubiticket gekündigt haben, erhalten das Ticket bei DINGbei der RAB oder bei den SWU.  

  • Studierende, die das Jugendticket bestellen möchten, erhalten das Ticket bei der RAB oder bei den SWU


Wo und wann kann ich damit fahren? 

Räumlich:

  • Im ganzen Land Baden-Württemberg.
  • Im gesamten Verkehrsverbund, in dem das Ticket gekauft wurde. Also auch im bayerischen Teil des DING-Verbundgebiets (Landkreis Neu-Ulm), sofern das Ticket im DING-Gebiet gekauft wurde. 
  • In den Buslinien 250 und 255 von und nach Memmingen gilt das JugendticketBW. 

 Zeitlich:

  • An allen Tagen und rund um die Uhr

 Verkehrsmittel:

  • In allen Verkehrsmitteln des Öffentlichen Nahverkehrs: Busse, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen, Nahverkehrszüge
  • Das Ticket ist in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs (dazu zählen TGV, ICE, IC, EC, ECE, RJ) grundsätzlich nicht gültig. Ausnahme: In den IC-Zügen zwischen Stuttgart und Singen ist das JugendticketBW gültig. 

Für welche Zeiträume ist es erhältlich?

Das Ticket ist nur für längere Zeiträume erhältlich, die mehrere Monate umfassen - abhängig davon, welcher Nutzergruppe Sie angehören. Details hierzu gibt es unter "Welche Einstiegs- und Kündigungsmöglichkeiten gibt es?". Im Einzelverkauf für eine tages-, wochen- oder monatsweise Nutzung gibt es das Ticket nicht. 

 

Wie muss ich vorgehen, um das Ticket ab 1. eines Monats nutzen zu können? 

Das Jugendticket muss, um es ab dem 1. eines Kalendermonats nutzen können, im DING bis zum 15. des Vormonats bestellt werden. Hierfür muss die schriftliche Bestellung/Online-Bestellung mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen bis zum 15. des jeweiligen Vormonats eingegangen sein. 

 

Ich habe das JugendticketBW bestellt, aber noch keine Chipkarte bekommen. Was nun?

Die Erstellung der individuellen Chipkarte nimmt Zeit in Anspruch.

 

  • Wenn Sie das JugendticketBW rechtzeitig für den Monat März bestellt haben, es aber bislang noch nicht erhalten haben, führen Sie bei Fahrten bitte Ihre Bestell- oder Anmeldebestätigung mit. Eine Bestell- oder Anmeldebestätigung erhalten Sie online, nachdem Sie sich für das JugendticketBW registriert oder es bestellt haben. Alternativ zu einer Bestätigung gilt für den Übergangszeitraum (März 2023) die Vorlage des Februar-Fahrscheines. Die Verkehrsunternehmen im DING sind angewiesen, diese Dokumente für eine Übergangszeit im März als Fahrschein anzuerkennen. Demzufolge gilt diese Regelung nur im DING-Gebiet und nicht bei Fahrten außerhalb des DING-Gebiets.
  • Ist die Bestellung eines JugendticketBW zur Nutzung ab dem 1. April erfolgt, muss bis zum Erhalt des JugendticketBW in allen Fällen gesondert Fahrscheine erworben werden (Schülermonatskarte, Azubiticket, Semesterticket etc.).  

 

Ich habe mein JugendticketBW verloren. Was muss ich tun?

  • Schülerinnen und Schüler die bei DING oder RAB Kunde sind, melden den Verlust im Schulsekretariat. Sie erhalten per Post ein Ersatzticket.
  • Schülerinnen und Schüler die bei den SWU Kunde sind, melden den Verlust bei traffiti, dem Kundencenter der SWU. Sie erhalten per Post ein Ersatzticket.  
  • Alle anderen melden den Verlust in der Ausgabestelle, von der Sie das JugendticketBW erhalten haben (DING RAB oder SWU) und bekommen eine Ersatzkarte per Post zugestellt.
  • In allen Fällen wird die Gebühr für die Ersatzkarte (10,- EUR) per Lastschrift mit der nächsten Monatsbuchung eingezogen.

 

Ich wohne in Bayern, besuche aber in Baden-Württemberg eine Schule oder Ausbildungsstätte. Kann ich das JugendticketBW bekommen?

Nein. Zur Nutzung des JugendticketBW ist ein Wohnsitz in Baden-Württemberg notwendig.


Ich habe drei Kinder. Gilt die Befreiungsregelung für das dritte Kinde auch beim Jugendticket?

Für die Landkreise Alb-Donau und Biberach: Ja.
Für das Stadtgebiet Ulm: Wechseln alle drei Kinder auf das JugendticketBW und gehen sie auf Ulmer Schulen, ist das dritte Kinde nicht zahlungsbefreit. Wenn alle drei Kinder weiterhin am Schülerlistenverfahren teilnehmen, können Sie die Befreiung für das dritte Kind weiterhin stellen.  


Welche Einstiegs- und Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
 

Einstiegsmöglichkeiten:

  • Schüler: Das JugendticketBW kann schuljahresweise abonniert werden. Der Einstieg ist zu jedem Monatsbeginn bei rechtzeitiger Anmeldung möglich. 
  • Studierende: Das JugendticketBW kann semesterweise bestellt werden. Entscheidend ist der Zeitraum der Immatrikulation. Der Einstieg ist zu Beginn oder während eines laufenden Immatrikulationszeitraums möglich.
  • Alle anderen: Das JugendticketBW kann stets für zwölf Monate abonniert werden. Der Einstieg ist immer zum Ersten eines Monats möglich. 

Besonderheit im Jahr 2023: Das Jugendticket wird zum 1. März 2023 eingeführt, der Einstieg ist also frühestens zu diesem Tag möglich. 

Die Kündigungsmöglichkeiten hängen davon ab, ob man Schüler, Studierender oder anderweitiger Fahrkarteninhaber ist:

  • Schüler/Azubis/Inhaber eines Azubitickets: Grundsätzlich ist eine Kündigung frühestens nach zwölf Monaten möglich. In der ersten Vertragslaufzeit können Schüler aber auch bereits zum Ende des Schuljahres 2022/23 (31.07.23) kündigen. Azubis können in der ersten Vertragslauflaufzeit ebenso zum Ende ihres Schuljahres 2022/23 (31.08.23) kündigen. 
  • Studierende: Das JugendticketBW läuft automatisch zum Semesterende aus. Wer es im Folgesemester wieder haben möchte, muss es rechtzeitig neu bestellen. Studierende die Kunden bei den SWU sind, müssen lediglich rechtzeitig einen neuen Studierendenausweis im Portal der SWU hochladen. 
  • Alle anderen: Eine Kündigung ist frühestens nach zwölf Monaten möglich. 

Nach Ende der Schul-/Ausbildungszeit können Auszubildende und Studierende das JugendticketBW weiter beziehen. 

Gibt es beim JugendticketBW Sonderkündigungsrechte im ersten Vertragsjahr?

Zu Sonderkündigungsrechten im ersten Vertragsjahr zählen zum Beispiel ein Umzug oder ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsortwechsel. Andere Kündigungsgründe werden im Einzelfall entschieden, bitte wenden Sie sich hierfür an die Ausgabestelle, bei der Sie das Jugendticket gekauft haben.

 

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Bei der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbHbei den SWU und bei DING.

 

* Am ersten Gültigkeitstag des Tickets dürfen Sie noch keine 21 Jahre alt sein.
** Am ersten Gültigkeitstag des Tickets dürfen Sie noch keine 27 Jahre alt sein.  

 

 

 


JugendticketBW: The whole of Baden-Württemberg for 365 euros a year.

In March 2023, the Jugendticket BW will be launched. Young people* will be able to use public transport throughout the state of Baden-Württemberg and the DING-region.

The cost: 365 euros a year.

Prerequisite 1: Main residence in Baden-Württemberg. Prerequisite 2: Only when bought in the DING-region is it possible to travel to the Bavarian part of the DING-region (Neu-Ulm and busses lines 250 and 255 from and to Memmingen).    

*children, adolescents and young adults up to 21 years of age, pupils, students, trainees and volunteers up to 27 years of age

 

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