Schülermonatskarte

für alle in Ausbildung

  • Die Schülermonatskarte berechtigt zu beliebig viele Fahrten zwischen Wohnort und Schule bzw. Ausbildungsplatz;
  • Sie ist erhältlich für Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst (ab 15 Jahre Nachweis erforderlich)
* Für Fahrten im Übergang zu bodo, naldo, VVS und htv
Preisstufe Preis
Ulm/Neu-Ulm 51,60
Biberach/Riedlingen 38,50
1 Wabe 38,50
2 Waben 53,10
3 Waben 67,50
4 Waben 82,20
5 Waben 96,90
6 Waben 112,00
7 Waben 127,20
8 Waben 142,40
9 Waben 157,60
10 Waben* 173,10
11 Waben* 188,80

Ausgabe

  • in Regionalbussen, Bussen der SWBC, an Fahrscheinautomaten, an Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, an DB-Fahrkartenschaltern
  • für Schüler im Listenverfahren: Online-Portal (siehe unten)
  • Tipp: die Schülermonatskarte ist noch bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats gültig  - d.h. sie muss bei der ersten Fahrt im neuen Monat nicht gleich morgens gekauft werden

Weitere Regelungen

Freifahrt in der Freizeit

An Schultagen ab 13:15 Uhr, am Wochenende und in den Schulferien ganztags gilt die Schülermonatskarte als Fahrschein für das gesamte DING-Gebiet (ohne htv-Waben) 

Listenverfahren

Schüler an allgemeinbildenden Schulen können ihre Schülermonatskarte über das Listenverfahren an den Schulen bestellen. Es gelten folgende besondere Regelungen:

  • Abhanden gekommende Schülermonatskarten können gegen eine Gebühr von 10 Euro ersetzt werden; gehen mehr als eine Karte verloren, beträgt die Gebühr 20 Euro. Ansprechpartner sind die jeweiligen Schulsekretariate.
  • Die Septemberkarte des neuen Schuljahres kann bereits im Monat August im DING-Gesamtnetz (ohne die Waben 211 bis 225 - htv-Waben) genutzt werden. Studenten, Auszubildende und Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahres sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
    HINWEIS: Die Regelung gilt ausschließlich im DING-Gebiet. Die Schülermonatskarte für den Monat September kann nicht als 9-Euro-Ticket deutschlandweit im Monat August genutzt werden.

 

Online-Portal

Schüler aus dem baden-württembergischen Teil von DING mit Erstattungsanspruch nach Satzung der Kreise Alb-Donau, Biberach und der Stadt Ulm, können für die Bestellung ab dem Schuljahr 2018/19 über das neue Schülermonatskarten-Portal von DING bestellen...