e-Tretroller

Allgemeine Hinweise

  • Andere Fahrgäste dürfen nicht beeinträchtigt und der Betrieb nicht gestört werden.
  • Die Entscheidung, ob eine Mitnahme möglich ist, liegt im Ermessen des Fahrpersonals.
  • e-Tretroller werden auch e-Scooter genannt, jedoch wird dieser Begriff im ÖPNV für elektrisch betriebene Fahrzeuge für gehbehinderte Personen verwendet.

Welche Regelungen gelten für die Mitnahme?

  • leichte/kleine e-Tretroller (Gewicht < 15kg und Länge <115cm) gelten im zusammengeklappten Zustand als Handgepäck und können kostenfrei mitgenommen werden
  • große/schwere e-Tretroller (Gewicht > 15kg und Länge > 115 cm) sowie nicht zusammengeklappte e-Tretroller werden wie Fahrräder behandelt.
  • selbstbalancierende Fahrzeuge sind von der Beförderung ausgeschlossen