Welche Regelungen gelten für die Mitnahme?
- leichte/kleine e-Tretroller (Gewicht < 15kg und Länge <115cm) gelten im zusammengeklappten Zustand als Handgepäck und können kostenfrei mitgenommen werden
- große/schwere e-Tretroller (Gewicht > 15kg und Länge > 115 cm) sowie nicht zusammengeklappte e-Tretroller werden wie Fahrräder behandelt.
- selbstbalancierende Fahrzeuge sind von der Beförderung ausgeschlossen