EIN ABO FÜR GANZ DEUTSCHLAND
DAS DEUTSCHLANDTICKET
Bund und Länder haben sich auf die Einführung eines bundesweit im ÖPNV gültigen Fahrscheins geeinigt, der als Fortführung des 9-Euro-Tickets gelten soll. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die bisher bekannten Fakten. Am 1. Mai 2023 geht es los!
FAQ zum Deutschlandticket
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49,- EUR pro Monat // im gesamten ÖPNV
Mit dem Deutschlandticket nutzen Sie für 49 EUR im Monat Verkehrsmittel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegebenenfalls rabattierte Varianten (z.B. für Schüler, Azubis und Studierende) werden derzeit erarbeitet. Sobald die konkrete Ausgestaltung beschlossene Sache ist, informieren wir hier. Ein Upgrade für die 1. Klasse, das in ganz Baden-Württemberg und auch im bayerischen Teil von DING gilt, können Sie zum Preis von 49 EUR pro Monat bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. DB Regio, Go-Ahead, SWEG) erwerben. Zusätzlich gelten die Regeln des DING-Gemeinschaftstarifs zum Übergang in die 1. Klasse.
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1. Mai 2023 // Im gesamten Regionalverkehr (bundesweit)
Das D-TICKET wird im DING mit einer Gültigkeit ab 1. Mai 2023 zunächst für das Jahr 2023 als kalendermonatlich kündbares Abonnement angeboten und gilt bundesweit bei allen teilnehmenden Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen. Mindestens bis Ende September 2023 ist die bundesweite Gültigkeit gesetzlich festgelegt. Auch für den Zeitraum danach ist derzeit davon auszugehen, dass das Angebot bundesweit gültig sein wird.
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SWU // RAB // RBA
Der Vorverkauf startete am Montag, 3. April 2023. Seit diesem Tag können Sie im DING-Gebiet das D-TICKET in den Onlineportalen folgender Vertriebspartner bestellen:
Ab dem 1. Mai können Sie das Ticket auch in der SWU-App bestellen. Es soll ab 1. Juni in der App angezeigt werden können, für die Zwischenzeit erhalten Sie einen Papierfahrschein per E-Mail.
Ab Mitte Mai können Sie sich Ihr D-TICKET in der RAB-App anzeigen, wenn Sie es bei der RAB bestellt haben. Bis dahin erhalten Sie einen Papierfahrschein per E-Mail.
Bedienstete des Landes Baden-Württemberg, die das D-TICKET als Jobvariante als Erstbesteller nutzen möchten, können es auf regulärem Weg bestellen. Bedienstete des Landes Baden-Württemberg, die bereits ein DING-Jobticket haben, können bei ihrer Ausgabestelle (RAB oder SWU) die Umwandlung in ein D-TICKET Job über die verlinkten Portale veranlassen.
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Digital
Das Gesetz sieht vor, dass das Deutschlandticket rein digital angeboten wird. Es wird im DING-Gebiet in Apps und alternativ als Chipkarte zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie die Apps, um Aufwand zu sparen und auch im Sinne der Umwelt Ressourcen zu schonen. Übergangsweise wird ein Papierfahrschein ausgegeben.
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Einstieg jederzeit / Kündigung bis zum 10. des Vormonats
- Ob im laufenden Monat oder ab dem 1. eines Folgemonats: Sie können jederzeit auf das D-TICKET umsteigen, insbesondere dann, wenn Sie das Ticket per App der SWU nutzen oder über die RAB bestellen. Bitte beachten Sie, dass das D-TICKET an den Kalendermonat gebunden ist.
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Sollten Sie das Ticket mit einer Chipkarte nutzen wollen, rechnen Sie bitte mit einem Vorlauf. Die Chipkarte kommt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 ins DING-Gebiet, bis dahin erhalten Sie von der Ausgabestelle einen Fahrschein in Papierform zum Selbstausdruck.
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Eine Kündigung für den Folgemonat muss bis zum 10. Tag des laufenden Monats schriftlich bei der Ausgabestelle (RAB bzw. SWU) eingehen.
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Grundsätzlich: Ja.
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der Art der Zahlung, die Sie für Ihr Abonnement oder Ihre Jahreskarte gewählt haben:
- Wenn Sie ein Abo mit monatlicher Zahlung abgeschlossen haben und zum D-TICKET wechseln möchten, können Sie das über die Portale der SWU oder der RAB tun. Ab dem Geltungsbeginn des D-TICKET wird lediglich der Preis für das D-TICKET berechnet.
- Wenn sie eine DING-Jahreskarte mit Einmalzahlung, also mit vollständiger Zahlung in Bar oder EC-Karte beziehen, und Kunde der SWU sind, können Sie hier wechseln. Wenn Sie Kunde der RAB sind, schließen Sie bitte im ersten Schritt Kauf eines DING-Deutschlandtickets hier ab und wenden sich an das Kundencenter der RAB für die Erstattung. Wenn Sie Kunde der DB sind, wenden Sie sich bitte an das Kundencenter der DB, bei dem Sie die Jahreskarte erworben haben.
- Wenn Sie das Deutschlandticket außerhalb des DING-Gebiets beziehen, gelten für Ihr DING-Abo die regulären Kündigungsbedingungen, die in den Tarifbestimmungen verankert sind.
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Ja!
Eine Kündigung des Jugendtickets BW und ein Wechsel zum D-TICKET ist zum 1. Mai 2023 möglich. Setzen Sie sich dafür bitte mit der Ausgabestelle in Verbindung, bei der Sie das JugendticketBW bezogen haben. Die Ausgabestelle können Sie auf Ihrem Jugendticket sehen, auf dem entweder das Logo der SWU,der RAB oder das von DING aufgedruckt ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass derzeit seitens der Schulwegkostenträger noch keine Informationen zu Zuschüssen für das D-TICKET vorliegen. Das D-TICKET kann daher derzeit nur zum regulären vollen Preis (49,- EUR) bezogen werden.
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Ja!
Im DING gibt es die Möglichkeit, ein Deutschlandticket als Jobticket (“D-TICKET Job”) zu beziehen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber, ob dieser die Möglichkeit eines D-TICKET Job vorsieht. Hierfür ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem Arbeitgeber und SWU bzw. RAB nötig.
Ein Wechsel von Ihrem bisherigen Jobticket oder von Ihrem regulären D-TICKET zum D-TICKET Job ist möglich: Anfragen dazu richten Sie bitte an die Ausgabestelle, über die Sie Ihr bisheriges Jobticket bzw. D-TICKET beziehen. Diese sind die SWU oder die RAB.
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weitere Angebote sind in Abstimmung
Kinder unter sechs Jahren fahren im ÖPNV ohnehin kostenlos und brauchen kein Ticket. Weitere vergünstigte Formen des Deutschlandtickets, beispielsweise für Studierende, werden derzeit diskutiert und erarbeitet.
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Örtliche Bestimmungen beachten!
Grundsätzlich gelten beim Deutschlandticket die jeweiligen örtlichen Bestimmungen zur Hundemitnahme. Für Fahrten im DING-Gebiet darf man mit dem Deutschlandticket daher einen Hund kostenlos mitnehmen. Wer mit seinem Deutschlandticket über DING hinaus fährt, muss sich informieren, welche Bestimmungen bezüglich der Hundemitnahme gelten.
Die jeweiligen Bestimmungen im DING-Gebiet, die hier einzusehen sind, gelten ebenso für die Fahrradmitnahme.
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Tarifbestimmungen
Die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket können Sie hier nachlesen.