EIN ABO FÜR GANZ DEUTSCHLAND

DAS DEUTSCHLANDTICKET

Das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. DING hat für Sie die Fakten zusammengefasst:  

 

 In Bayern gibt es darüber hinaus ab 1. September das Bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende. Details dazu in unserem FAQ-Bereich weiter unten, sowie auch auf der Seite der BEG

Sobald neue Informationen vorliegen, informieren wir an dieser Stelle.
Näheres zum Deutschlandticket finden Sie auch hier.  

FAQ zum Deutschlandticket

    • 49,- EUR pro Monat // im gesamten ÖPNV

      Mit dem Deutschlandticket nutzen Sie für 49 EUR im Monat Verkehrsmittel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegebenenfalls rabattierte Varianten (z.B. für Schüler, Azubis und Studierende) werden derzeit erarbeitet. Sobald die konkrete Ausgestaltung beschlossene Sache ist, informieren wir hier. Ein Upgrade für die 1. Klasse, das in ganz Baden-Württemberg und auch im bayerischen Teil von DING gilt, können Sie zum Preis von 49 EUR pro Monat bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. DB Regio, Go-Ahead, SWEG) erwerben.  Zusätzlich gelten die Regeln des DING-Gemeinschaftstarifs zum Übergang in die 1. Klasse.

    • 1. Mai 2023 // Im gesamten Regionalverkehr (bundesweit)

      Das D-TICKET wird im DING mit einer Gültigkeit ab 1. Mai 2023 zunächst für das Jahr 2023 als kalendermonatlich kündbares Abonnement angeboten und gilt bundesweit bei allen teilnehmenden Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen. Mindestens bis Ende September 2023 ist die bundesweite Gültigkeit gesetzlich festgelegt. Auch für den Zeitraum danach ist derzeit davon auszugehen, dass das Angebot bundesweit gültig sein wird.                 

    • SWU // RAB

      Der Vorverkauf startete am Montag, 3. April 2023. Seit diesem Tag können Sie im DING-Gebiet das D-TICKET in den Onlineportalen folgender Vertriebspartner bestellen: 

      Ab dem 1. Mai können Sie das Ticket auch in der SWU-App bestellen. Es soll ab 1. Juni in der App angezeigt werden können, für die Zwischenzeit erhalten Sie einen Papierfahrschein per E-Mail.  

      Ab Mitte Mai können Sie sich Ihr D-TICKET in der RAB-App anzeigen, wenn Sie es bei der RAB bestellt haben. Bis dahin erhalten Sie einen Papierfahrschein per E-Mail. 

      Bedienstete des Landes Baden-Württemberg, die das D-TICKET als Jobvariante als Erstbesteller nutzen möchten, können es auf regulärem Weg bestellen. Bedienstete des Landes Baden-Württemberg, die bereits ein DING-Jobticket haben, können bei ihrer Ausgabestelle (RAB oder SWU) die Umwandlung in ein D-TICKET Job über die verlinkten Portale veranlassen.   

    • Digital 

      Das Gesetz sieht vor, dass das Deutschlandticket rein digital angeboten wird. Es wird im DING-Gebiet in Apps und alternativ als Chipkarte zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie die Apps, um Aufwand zu sparen und auch im Sinne der Umwelt Ressourcen zu schonen. Übergangsweise wird ein Papierfahrschein ausgegeben.

    • Einstieg jederzeit / Kündigung bis zum 10. des Vormonats
      • Ob im laufenden Monat oder ab dem 1. eines Folgemonats: Sie können jederzeit auf das D-TICKET umsteigen, insbesondere dann, wenn Sie das Ticket per App der SWU nutzen oder über die RAB bestellen. Bitte beachten Sie, dass das D-TICKET an den Kalendermonat gebunden ist.
      • Sollten Sie das Ticket mit einer Chipkarte nutzen wollen, rechnen Sie bitte mit einem Vorlauf. Die Chipkarte kommt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 ins DING-Gebiet, bis dahin erhalten Sie von der Ausgabestelle einen Fahrschein in Papierform zum Selbstausdruck.    

      • Eine Kündigung für den Folgemonat muss bis zum 10. Tag des laufenden Monats schriftlich bei der Ausgabestelle (RAB bzw. SWU) eingehen.   

    • Ja!

      Ja, ein Wechsel ist problemlos möglich. Bitte wenden Sie sich an die Ausgabestelle, über die Sie Ihr Abo bezogen haben, also entweder an die SWU, oder die RAB. Bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Online-Portale.  

    • Grundsätzlich: Ja.

        

      Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der Art der Zahlung, die Sie für Ihr Abonnement oder Ihre Jahreskarte gewählt haben:

      • Wenn Sie ein Abo mit monatlicher Zahlung abgeschlossen haben und zum D-TICKET wechseln möchten, können Sie das über die Portale der SWU oder der RAB tun. Ab dem Geltungsbeginn des D-TICKET wird lediglich der Preis für das D-TICKET berechnet.   
      • Wenn sie eine DING-Jahreskarte mit Einmalzahlung, also mit vollständiger Zahlung in Bar oder EC-Karte beziehen, und Kunde der SWU sind, können Sie hier wechseln. Wenn Sie Kunde der RAB sind, schließen Sie bitte im ersten Schritt Kauf eines DING-Deutschlandtickets hier ab und wenden sich an das Kundencenter der RAB für die Erstattung. Wenn Sie Kunde der DB sind, wenden Sie sich bitte an das Kundencenter der DB, bei dem Sie die Jahreskarte erworben haben. 
      • Wenn Sie das Deutschlandticket außerhalb des DING-Gebiets beziehen, gelten für Ihr DING-Abo die regulären Kündigungsbedingungen, die in den Tarifbestimmungen verankert sind.   
    • Ja!

      Eine Kündigung des Jugendtickets BW und ein Wechsel zum D-TICKET ist zum 1. Mai 2023 möglich. Setzen Sie sich dafür bitte mit der Ausgabestelle in Verbindung, bei der Sie das JugendticketBW bezogen haben. Die Ausgabestelle können Sie auf Ihrem Jugendticket sehen, auf dem entweder das Logo der SWU,der RAB oder das von DING aufgedruckt ist.  Bitte beachten Sie jedoch, dass derzeit seitens der Schulwegkostenträger noch keine Informationen zu Zuschüssen für das D-TICKET vorliegen. Das D-TICKET kann daher derzeit nur zum regulären vollen Preis (49,- EUR) bezogen werden. 

    • Ja!

      Im DING gibt es die Möglichkeit, ein Deutschlandticket als Jobticket (“D-TICKET Job”) zu beziehen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber, ob dieser die Möglichkeit eines D-TICKET Job vorsieht. Hierfür ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem Arbeitgeber und SWU bzw. RAB nötig. 

      Ein Wechsel von Ihrem bisherigen Jobticket oder von Ihrem regulären D-TICKET zum D-TICKET Job ist möglich: Anfragen dazu richten Sie bitte an die Ausgabestelle, über die Sie Ihr bisheriges Jobticket bzw. D-TICKET beziehen. Diese sind die SWU oder die RAB.

    • Ab dem 1. September 2023 gibt es das bayerische Ermäßigungsticket (Deutschlandticket). Weitere Angebote sind in Abstimmung.

      Kinder unter sechs Jahren fahren im ÖPNV ohnehin kostenlos und brauchen kein Ticket. Weitere vergünstigte Formen des Deutschlandtickets, beispielsweise für Studierende, werden derzeit diskutiert und erarbeitet. Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket (Deutschlandticket) finden Sie weiter unten.

    • Örtliche Bestimmungen beachten!

      Grundsätzlich gelten beim Deutschlandticket die jeweiligen örtlichen Bestimmungen zur Hundemitnahme. Für Fahrten im DING-Gebiet darf man mit dem Deutschlandticket daher einen Hund kostenlos mitnehmen. Wer mit seinem Deutschlandticket über DING hinaus fährt, muss sich informieren, welche Bestimmungen bezüglich der Hundemitnahme gelten.
      Die jeweiligen Bestimmungen im DING-Gebiet, die hier einzusehen sind, gelten ebenso für die Fahrradmitnahme.   

    • Tarifbestimmungen

      Die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket können Sie hier nachlesen. 

FAQ zum bayerischen Ermäßigungsticket (Deutschlandticket)

    •  Ein vergünstigtes Deutschlandticket.

      Das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket, das ebenfalls bundesweit genutzt werden kann.

    •  Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
      • Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben
      • Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz (Im DING die Hochschule Neu-Ulm)
      • Studierende mit Hauptwohnsitz in Bayern, die an einer Hochschule mit bundesländerübergreifendem und in Regionen von Bayern gültigem Semesterticket studieren (betrifft im DING: Universität Ulm, Technische Hochschule Ulm, Hochschule Biberach)

      • Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt

      • Beamtenanwärter mit Dienstort in Bayern

      Eine Altersgrenze gibt es nicht. 

    •  29€ bzw. 23,67€

      Der Preis für das bayerische Ermäßigungsticket liegt 20 Euro unter dem regulären Deutschlandticket und beläuft sich zum Start auf 29 Euro pro Monat. Für Studierende werden bereits gezahlte Solidaritätsbeiträge anteilig auf den Preis angerechnet.

      Damit kostet das Ticket für Studierende im DING zum Start 23,67 €.

    •  01.09.2023 bzw. Semesterstart.

      Auszubildende, Beamtenanwärter:innen und Freiwilligendienstleistende können das Ticket ab dem 01.09.2023 nutzen.

       

      Bei Studierenden richtet sich der Gültigkeitsbeginn nach dem Semesterbeginn für das Wintersemester 2023/24.

       

      Die Bestellung wird voraussichtlich ab Mitte August bei der RAB und SWU möglich sein. Wir informieren Sie hier über den genauen Verkaufsstart, sobald dieser bekannt ist.

       

      Bis auf Weiteres gilt das bayerische Ermäßigungsticket nur für ganze Kalendermonate. Ein Abo-Vertrag kann zu jedem beliebigen Monat begonnen werden, nicht nur am Beginn eines Ausbildungs-/Schuljahres/Semesters.

    • Deutschlandweit.

      Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket. Es gilt bundesweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also Bussen, Straßen-, U-, S-Bahnen und Regionalzügen (z.B. RE, RB). Weitere Details finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

    •  

      Weitere Informationen finden Sie weiter oben auf diese Seite bzw. auf www.d-ticket.info

    • RAB // SWU

      Im DING-Gebiet wird das bayrische Ermäßigungsticket online von der RAB und der SWU verkauft.

    • Ab Mitte August.

      Die Vorbestellung für das Ermäßigungsticket startet im DING Mitte August. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund hoher Bestellzahlen zu Verzögerungen in der Nachweisprüfung und in der Folge zu Bearbeitungszeiten von bis zu 14 Tagen kommen kann.

    •  Folgende Formulare:

      Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet – dieses finden Sie hier . Das ausgefüllte Formular wird als Scan im Bestellprozess bei RAB bzw. SWU hochgeladen.

       

      Auszubildene brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle (bei Beamtenanwärtern). Die Liste aller in Frage kommenden Bildungseinrichtungen für Auszubildende finden Sie hier , die Liste aller Dienststellen für Beamtenanwärter hier .

       

      Freiwilligendienstleistende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihres Trägers. Die Liste aller in Frage kommenden Einrichtungen finden Sie hier .

       

      Studierende der Bildungseinrichtungen in Ulm benötigen das vollständig ausgefüllte Berechtigungsformular, um ihre Zugehörigkeit zur Hochschule sowie ihren Wohnort nachzuweisen. Dies betrifft folgende Bildungseinrichtungen: Technische Hochschule Ulm, Universität Ulm und die Hochschule Biberach.
      Für Studierende der Hochschule Neu-Ulm wird die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis anerkannt.

       

      Ab dem Sommersemester 2024 wird eine automatisierte Nachweisprüfung mittels Shibboleth-Schnittstelle angestrebt. Wir informieren hierzu rechtzeitig.

    •  Maximal 6, bis zu 12 Monate.

      Das bayerische Ermäßigungsticket ist als Deutschlandticket monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung.

       

      Der Berechtigungsnachweis für Auszubildene und Freiwilligendienstleistende gilt für maximal 12 Monate, für Studierende ein Semester (sechs Monate). Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden.

       

      Es gelten die regulären Kündigungsfristen des Deutschlandtickets. Kündigungen müssen bis zum 10. des Monats beim Verkaufspartner eingehen, um noch zum Monatsende wirksam zu werden.

    • Nein.

      Nein. Wenn Sie schon ein Abo-/Jahresticket im DING erworben haben bestellen Sie bitte – wenn möglich – beim gleichen Vertragspartner das bayerische Ermäßigungsticket. Sie können im Anschluss Ihr altes Abo/Jahrestickets rückwirkend zum Vertragsbeginn des Ermäßigungstickets kündigen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Vertragspartner.

       

      Wenn Sie bereits ein reguläres Deutschlandticket haben, kündigen Sie dies auf dem regulären Weg und bestellen das Ermäßigungsticket.

    •  Nein.

      Nein, eine Bestellung über den Arbeitgeber ist im DING nicht vorgesehen. Bitte nutzen Sie den regulären Bestellweg über das Online-Portal von RAB und SWU.

    • Ja.

      Ja, bereits gezahlte Solidarbeiträge werden anteilig auf den monatlichen Preis des Ermäßigungstickets angerechnet. Dieser beträgt zum Start 23,67 € pro Monat. Die Anrechnung erfolgt im Bestellprozess für Studierende automatisch.

    • Nein.

      Nein, Schüler:innen an gemeinbildenen Schulen können das bayrische Ermäßigungsticket nicht erhalten. Viele von ihnen bekommen im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit ein kostenloses Ticket.

      Zudem soll die Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes auf 320 Euro pro Schüler:in und Schuljahr abgesenkt werden. Für Familien bleibt es bei 490 Euro pro Schuljahr, was eine erhebliche Entlastung darstellt.

    •  Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
      • Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag
      • Schülerinnen und Schüler an einer Berufsschule / Berufsfachschule
      • Schülerinnen und Schüler des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern / des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern

      • Auszubildende an einer Fachschule

      • Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, die eine Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerkes absolvieren

      • Beamtenanwärter der Qualifikationsebene I und II in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle.

    •  Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
      • Studierende an bayerischen Hochschulen (im DING die Hochschule Neu-Ulm)
      • Studierende an Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands in Bayern 
      • Studierende an Fachakademien

      • Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst

      • Studierende mit Hauptwohnsitz in Bayern, die an einer Hochschule mit bundesländerübergreifendem und in Regionen von Bayern gültigem Semesterticket studieren (im DING: Universität Ulm, Technische Hochschule Ulm, Hochschule Biberach)

      • Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle: Bitte beachten sie für den Erwerb des Tickets die Informationen für Auszubildende

    •  Folgende Freiwilligendienstleistende:

      Wer einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder einen sonstigen Jugendfreiwilligendienst leistet, kann das bayerische Ermäßigungsticket nutzen.